Für die Produktion unserer Artikel liegen die „Tegernseer Gebräuche“ zu Grunde.
Darüber hinaus haben wir die Sortierung wie unten beschrieben leicht modifiziert und
behandeln auch gehobeltes Kreuzholz, Rahmen, Latten, Bretter und Dielen wie Hobelware.
- Fest verwachsene Äste dürfen bis 4 cm Durchmesser aufweisen
(bei größeren Dimensionen, dem natürlichen Vorkommen entsprechend, teilweise auch größer) - Vorkommende schwarzen Äste werden vor dem Hobeln eingeleimt.
- Ausgebrochene Astteile in der Fläche und im Kantenbereich können vereinzelt vorkommen,
werden bei geschliffenen N/F Bretter vorher ausgespachtelt. - Äste dürfen insbesondere bei Leisten die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigen.
- Harzgallen dürfen bis 5 cm lang und 5 mm breit sein.
- Kleine Risse können vorkommen.
- Eine kleine Baumkante kann bei Nut/FederBrettern auf der Rückseite vorkommen.
- Rückseite kann eine Qualitätsstufe niedriger sein.
- Kein Insektenfraß.